An der älteren, modernisierten Thyssen-Aufzugsanlage fehlte eine normgerechte Kabinenschürze bzw. die alte Blechschürze war durch mechanische Einwirkungen beschädigt. Das Fehlen einer ausreichenden Schürze stellt bei TÜV- / ZÜS-Prüfungen einen erheblichen Sicherheitsmangel dar, da im Falle einer Notbefreiung oder eines Zwischenhalts Personensabsturzgefahr in den Schacht besteht.
Vollständige Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen nach DIN EN 81-20 und BetrSichV. Maximale Schachtabdeckung unter der Kabine zur Gewährleistung einer gefahrlosen Notbefreiung im Ernstfall und reibungslose TÜV-Abnahme.